Bei Verstößen gegen die Richtlinien werden folgende Bußgelder verhängt
Alle Verstöße werden von den Fischereiaufsehern an die Vorstandschaft gemeldet.
Das Bußgeld ist per Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von 3,00 Euro erhoben. Bei einem weiteren Verzug kann die Jahreskarte entzogen werden oder Vereinsausschluss drohen.