Termine der Jugendgruppe
Vereinsbestimmung für Jungfischer
Jungfischer 10 – 18 Jahre mit staatl. Jugendfischereischein dürfen nur:
- Unter Aufsicht eines Erwachsenen Fischereischeininhabers
- Mit 2 Angeln auf Fried- und Raubfisch (nur 1 Raubfischangel erlaubt)
- Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 35 €
Jungfischer 14 – 18 Jahre mit bestandener Fischer-Prüfung & Fischereierlaubnisschein dürfen:
- Ohne Aufsicht
- Mit 2 Angeln auf Fried- und Raubfisch (Hecht/Zander/Waller) fischen
- Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 80 €
Bestimmungen ab sofort
Teilnahme bei Arbeitseinsätzen
- Jungfischer von 10 bis 14 Jahre können (auf freiwilliger Basis daran teilnehmen)
- Jungfischer ab 14 Jahre leisten 10 AE-Stunden (können auch beim Fischerfest abgeleistet werden). Für jede fehlende Arbeitsstunde werden 12 € Ausfallgebühr eingezogen.
Achtung!
- Während Gemeinschaftsfischen und Jugendversammlungen herrscht Angelverbot am gesamten Vereinsgewässer.
- Die Jugendversammlungen finden ab sofort im Fischerstüberl am Pastritzweg 32a statt.
- andere Versammlungsorte werden gesondert bekannt gegeben.
- Die Teilnahme an den Jugendfischerversammlungen ist Pflicht.
- Bei Nichtabgabe der Jahres- Fangliste bis spätestens 13. Dezember werden im kommenden Jahr 20 € berechnet.