Terminkalender der Jugendabteilung
Bestimmungen für die Jugend
Jungfischer 10 – 18 Jahre mit staatlichem Jugendfischereischein 2 Handangeln auf Friedfisch oder 1 Handangel auf Friedfisch und 1 Handangel auf Raubfisch, unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers
Jahresbeitrag 35,– €
Jungfischer 14 – 18 Jahre mit bestandener Prüfung 2 Handangeln auf Fried- und Raubfisch (Hecht/Zander/Waller) ohne Aufsicht lt. Mitgliederabstimmung 27.01.2018
Jahresbeitrag 35,– €
Bestimmungen ab sofort
Arbeitseinsatz 10 – 13 Jahre auf freiwilliger Basis
ab 14 Jahre 10 Stunden (kann auch beim Fischerfest abgeleistet werden)
Während Gemeinschaftsfischen und Jugendversammlungen herrscht Angelverbot am gesamten Vereinsgewässer!!!
Die Jugendversammlungen finden ab sofort im Fischerstüberl am Pastritzweg statt, andere Versammlungsorte werden gesondert bekannt gegeben.
Die Pflichtteilnahme an den Jugendfischerversammlungen wird auf fünf pro Jahr festgelegt, wer keine fünf Versammlungen besucht, bekommt für das darauffolgende Jahr keine Angelerlaubnis!!!
Bei Nichtabgabe der Fangliste bis spätestens 15. Dezember werden im kommenden Jahr 10,– € für die Fangliste berechnet.