Jungfischer

Termine der Jugendgruppe

Vereinsbestimmung für Jungfischer

Jungfischer 10 – 18 Jahre mit staatl. Jugendfischereischein dürfen nur:

  • Unter Aufsicht eines Erwachsenen Fischereischeininhabers
  • Mit 2 Angeln auf Fried- und Raubfisch (nur 1 Raubfischangel erlaubt)
  • Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 35 €

Jungfischer 14 – 18 Jahre mit bestandener Fischer-Prüfung & Fischereierlaubnisschein dürfen:

  • Ohne Aufsicht
  • Mit 2 Angeln auf Fried- und Raubfisch (Hecht/Zander/Waller) fischen
  • Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 80 €

Bestimmungen ab sofort
Teilnahme bei Arbeitseinsätzen

  • Jungfischer von 10 bis 14 Jahre können (auf freiwilliger Basis daran teilnehmen)
  • Jungfischer ab 14 Jahre leisten 10 AE-Stunden (können auch beim Fischerfest abgeleistet werden). Für jede fehlende Arbeitsstunde werden 12 € Ausfallgebühr eingezogen. 

Achtung!

  • Während Gemeinschaftsfischen und Jugendversammlungen herrscht Angelverbot am gesamten Vereinsgewässer.
  • Die Jugendversammlungen finden ab sofort im Fischerstüberl am Pastritzweg 32a statt.
  • andere Versammlungsorte werden gesondert bekannt gegeben.
  • DiTeilnahme an den Jugendfischerversammlungen ist Pflicht.
  • Bei Nichtabgabe der Jahres- Fangliste bis spätestens 13. Dezember werden im kommenden Jahr 20 € berechnet.