Termine der Jugendgruppe
Vereinsbestimmungen für Jungfischer 2022
Jungfischer 10 – 13 Jahre mit staatl. Jugendfischereischein dürfen nur:
- unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhaber
- Mit einer Angel auf Friedfisch fischen
- Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 35 €
Jungfischer 14 – 18 Jahre mit staatl. Jugendfischereischein dürfen nur:
- unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers
- Mit 2 Angeln auf Fried- und Raubfisch (nur 1 Raubfischangel erlaubt)
- Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 35 €
Jungfischer 14 – 18 Jahre mit bestandener Fischer-Prüfung dürfen:
- Ohne Aufsicht
- Mit 2 Angeln auf Fried- und Raubfisch (Hecht/Zander/Waller) fischen
- Sie bezahlen einen Jahresbeitrag von 70 €
- (lt. Beschluss Mitgliederabstimmung vom 27.01.2018)
Bestimmungen ab sofort
Teilnahme bei Arbeitseinsätzen
- Jungfischer von 10 bis 14 Jahre können (auf freiwilliger Basis daran teilnehmen)
- Jungfischer ab 14 Jahre leisten 10 AE-Stunden (können auch beim Fischerfest abgeleistet werden)
Achtung!
- Während Gemeinschaftsfischen und Jugendversammlungen herrscht Angelverbot am gesamten Vereinsgewässer.
- Die Jugendversammlungen finden ab sofort im Fischerstüberl am Pastritzweg 32a statt.
- andere Versammlungsorte werden gesondert bekannt gegeben.
- Die Pflichtteilnahme an den Jugendfischerversammlungen wird auf fünf pro Jahr festgelegt.
- Wer keine fünf Versammlungen besucht bekommt für das darauffolgende Jahr keine Angelerlaubnis
- Bei Nichtabgabe der Jahres- Fangliste bis spätestens 15. Dezember werden im kommenden Jahr 10 € berechnet.